Wenn Regionalzeitungen über laufende Berufungsverfahren berichten

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Wenn sich die Regionalpresse für ein Berufungsverfahren interessiert, muss etwas Ungewöhnliches passiert sein. Im Fall des gegenwärtig am Dortmunder Institut für Journalistik laufenden Verfahrens hat das Ungewöhnliche einen Namen: Michael Steinbrecher. Er hat sich um die Nachfolge Ulrich Pätzolds als Professor für crossmediale Entwicklungen des Journalismus beworben. Der WAZ, der Westfälischen Rundschau und den Ruhr Nachrichten war das einen Bericht wert. Immerhin: Michael Kohlstadt weist in der WAZ darauf hin, dass neben Steinbrecher auch andere Kandidaten zum Vorsingen nach Dortmund eingeladen wurden — namentlich Sonja Kretzschmar, Klaus Meier und Thorsten Quandt. Man darf gespannt sein, ob die lieben Pressekollegen auch am Montag vor Ort sein werden, um über Steinbrechers Berufungsvortrag und seine Probelehrveranstaltung zu berichten.

Als sich das letzte Mal ein investigativ recherchierender Journalist undercover in Lehrveranstaltungen am IfJ eingeschlichen hatte, endete das übrigens so.

(Disclaimer: Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter am IfJ, aber nicht Mitglied der Berufungskommission.)

Foto: ZDF/Kerstin Bänsch

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4 Rückmeldungen auf “Wenn Regionalzeitungen über laufende Berufungsverfahren berichten”


  1. 1 Fischer

    Autsch.
    Der Text von Oliver Jungen ist ja übel. Das lässt nichts gutes ahnen.

  2. 2 tse

    Hier ist dann auch die schon heraufbeschworene Nachberichterstattung der WAZ. Den deutlichen Hinweis des Vorsitzenden der Berufungskommission, dass es sich bei einer Lehrprobe um eine lediglich hochschulöffentliche Veranstaltung handelt, die Gästen von außerhalb nicht frei zugänglich ist, scheint Annika Fischer überhört zu haben. Andere Medienvertreter, die heute ebenfalls vor Ort waren und berichten wollten, waren da nachsichtiger!

  3. 3 tse

    Um die angefangene Linkliste fortzuführen: Auch die taz hat inzwischen berichtet — und zwar hier!

  4. 4 tse

    Die Funkkorrespondenz will nun schon genauere Informationen über den Ausgang des Berufungsverfahrens vorliegen haben!

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