Welche forschungsethischen Richtlinien gelten für Erhebungen im Social Web? Diese ebenso wichtige wie spannende Frage hat Jan Schmidt vor knapp zwei Wochen in seinem Blog aufgeworfen und gleichzeitig in einer längeren E-Mail über die GIR-L verbreitet. Hintergrund ist ein gemeinsames Forschungsprojekt des Hans-Bredow-Instituts und der Universität Salzburg zum Thema “Jugendliche und Web 2.0″, für das u. a. die Plattform “SchülerVZ” näher untersucht werden soll. Ein grundlegendes Problem für das Projektteam stellte sich gleich zu Beginn ein: Wie kann man sich als Forscher überhaupt Zugang zu einem sozialen Netzwerk wie “SchülerVZ” verschaffen, das seiner Absicht nach ja nur Schülern offen steht? Sicherlich wäre es ohne weiteres möglich, sich mit einer fiktiven Identität zu registrieren, um dann verdeckte Erhebungen durchzuführen. Dabei würde man jedoch schnell in Argumentationsnöte geraten, denn mit “guter wissenschaftlicher Praxis” hätte ein solches Vorgehen sicherlich nicht viel zu tun. Die sich daraus ergebenden Folgefragen sind mittlerweile an verschiedenen Orten weiterdiskutiert worden. Auch ich habe mich mit einem kurzen Einwurf beteiligt, den das Projektteam inzwischen aufgegriffen hat und den ich nun — mit etwas zeitlichem Abstand — präzisieren möchte:
Denn mich reizt an der Diskussion vor allem ein (Neben-)Aspekt: die Parallelität von empirischer Sozialforschung und journalistischer Recherche im Social Web. Dass die Tätigkeiten von Sozialwissenschaftlern und Journalisten sich in vielerlei Hinsicht ähneln und beide Berufsgruppen infolgedessen voneinander lernen können, hat u. a. Bernd Klammer (2005) anschaulich dargelegt. Entsprechende Vergleiche haben sich in der Vergangenheit allerdings fast ausschließlich auf Beispiele bezogen, bei denen die Daten- bzw. Informationsbeschaffung offline stattfand. Gerade durch die fortschreitende Erschließung des Internets (und nun auch des Social Webs) für wissenschaftliche und journalistische Zwecke werden jedoch neue Fragen aufgeworfen, die in keinem der beiden Arbeitsfelder zufriedenstellend beantwortet sind. So fehlt es beispielsweise in der Journalistenausbildung bislang an einem einschlägigen Ratgeber zur Recherche im Neuen Netz; und dass auch in der empirischen Sozialforschung vieles ungeklärt ist, zeigt die gerade angestoßene Diskussion.
Für den weiteren Verlauf dieser Diskussion halte ich es für nutzbringend, die berufsethischen Fragestellungen in Journalismus und Forschung miteinander in Beziehung zu setzen. Wenn man verschiedene Konfliktfälle aus beiden Bereichen zusammenträgt, wird man unweigerlich Ähnlichkeiten feststellen. Eine Erörterung dieser Fälle dürfte Konfliktlösungsmuster bereitstellen, die sowohl in der Journalismus- als auch in der Forschungsethik anwendbar sind und von denen daher alle Beteiligten nur profititieren können.
Für den Journalismus fallen mir aus dem Stegreif eine ganze Reihe von Beispielen ein, die auf die von Jan Schmidt aufgeführten Fragen übertragbar sind. Dabei muss es nicht immer gleich um die Verwertung von Details aus der Privat- und Intimsphäre gehen, wie die “Bild”-Zeitung dies seit einiger Zeit mit Nutzer-Daten aus dem “StudiVZ” praktiziert (vgl. dazu die aktuelle Berichterstattung in der taz). Mögliche Konflikte tauchen bereits auf einer viel grundlegenderen Ebene auf. Dazu einige Schlaglichter aus dem Alltag unserer Dortmunder Lehrredaktion Online- und Medienjournalismus:
1. Wiederholt wurde von Lehrredaktionsteilnehmern die Frage gestellt, ob es ethisch vertretbar sei, aus Blogs zu zitieren, ohne vorher explizit Rücksprache mit dem Urheber gehalten zu haben. Ich meine dazu: Ja, prinzipiell ist das vertretbar, sofern es sich um frei zugängliche Blogs handelt und die relevanten Inhalte auch wirklich als Zitat verarbeitet werden. Dazu gehört auch eine ausreichende Quellentransparenz, idealerweise mit direktem Link auf die zitierte Passage. Überdies ist natürlich die Glaubwürdigkeit der verarbeiteten Informationen zu prüfen, aber ein entsprechender Gegencheck sollte bei einer journalistischen Recherche ohnehin selbstverständlich sein.
2. Ähnliches gilt für das Zitieren aus Foren: Bei entsprechender Quellentransparenz halte ich das für unverwerflich, allerdings nur bei öffentlichen Foren. Bei eingeschränktem Zugang sollte sich ein recherchierender Journalist auch als solcher zu erkennen geben und vor einer Verarbeitung gewonnener Informationen bei den Betroffenen um Erlaubnis bitten.
3. Bei zugangsbeschränkten Networking-Plattformen ist es aus meiner Sicht grundsätzlich notwendig, offen zu agieren.
4. Ein wenig komplizierter ist die Beurteilung bei einer Recherche in virtuellen Welten wie “Second Life”, “World of Warcraft” etc. Einige Studierende unseres Instituts haben dazu im vergangenen Jahr ein umfangreiches multimediales Online-Spezial erarbeitet. Die Herangehensweisen waren hierbei sehr unterschiedlich. Folglich fiel die Entscheidung, ob eine verdeckte teilnehmende Beobachtung ethisch vertretbar ist oder nicht, von Fall zu Fall anders aus. Für diesen Bereich fällt es mir schwer, eine allgemeine Richtlinie zu formulieren.
Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortführen. Allerdings wird bereits anhand der genannten Punkte deutlich, wie ähnlich die Problemlagen von Journalisten und Sozialforschern bei der Erkundung des Social Webs sind. Eine Sammlung, Kategorisierung und Erörterung weiterer Fälle aus beiden Arbeitsfeldern wäre sicherlich viel versprechend.
Literatur:
Klammer, Bernd (2005): Empirische Sozialforschung. Eine Einführung für Kommunikationswissenschaftler und Journalisten. Konstanz: UVK


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